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Freitag, 10. Juli 2020

Neckarwestheimer Erklärung

Neckarwestheimer Erklärung - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Das AKW Neckarwestheim II ist irreparabel geschädigt.

Kein Wiederanfahren nach der Revision!

Abschalten sofort!

Das AKW Neckarwestheim II steht seit 19.06.2020 in der Jahresrevision 2020. Es war zuletzt im September 2019 beschädigt wieder hochgefahren worden, obwohl man damals zum dritten Mal in Folge neue Schäden in den Dampferzeugern gefunden hatte: Zum Teil tiefgehende Risse in fast 300 Rohren. Expert*innen warnen, dass ein Bruch der Rohre einen Störfall bis hin zur Kernschmelze auslösen könnte und der Weiterbetrieb eines derart vorgeschädigten Reaktors nationale wie internationale Sicherheitsnormen missachtet.

Die Ursache der Risse kann nicht einfach behoben werden, sie gehen auf jahrelange Korrosion in den Rohren zurück. Deshalb sind die Dampferzeuger irreparabel vorgeschädigt. Weitere Risse können jederzeit entstehen, das räumt selbst die Atomaufsicht im grün geführten Umweltministerium in Stuttgart ein. Damit aber befindet sich das AKW seit Jahren in einem gestörten Zustand – in dem es nicht betrieben werden darf.

Schon vor Jahrzehnten wurde weltweit in einer großen Zahl von AKWs die Korrosion der dortigen Dampferzeuger festgestellt. Auch neuere Stahlsorten sind nicht korrosionsbeständig - das ist nun u.a. in Neckarwestheim und in Lingen bewiesen.

Schluss mit der Lüge, man könne Atomkraft sicher betreiben!

Das zu Schrott gefahrene Atomkraftwerk Neckarwestheim darf nie wieder ans Netz gehen!

Alle AKWs in Deutschland sind Oldtimer und seit mehreren Jahrzehnten am Netz. Die Alterung, Ermüdung und Versprödung des in einem AKW verbauten Materials führt zu einem nicht mehr hinnehmbaren Risiko für die Bevölkerung.

Wir fordern die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland und weltweit!

Politik darf nicht weiter die Atomkraft vor den Menschen schützen, sondern muss endlich die Menschen vor der Atomkraft schützen.


Hier zum Download als pdf-Datei: Neckarwestheimer Erklärung